Spenden für Mitsingkonzerte in Senioren- und Pflegeheimen

Foto: Bürgerstiftung Augsburg
Foto: Bürgerstiftung Augsburg

Unsere rührige Stifterin Dr. Pia Haertinger hat uns auf eine schöne Idee aufmerksam gemacht: Nachdem die Senioren- und Pflegeheime mehr oder weniger hermetisch von der Außenwelt abgeriegelt sind, gilt es den Menschen dort eine kleine Freude zu bereiten. Genau das haben Anne-Kathrin Abel und Raphael Kestler vor. Die beiden Musiker*innen bieten Mitsingkonzerte für Seniorenheime in Augsburg an.  Unterstützt werden wir auch von den Jungs von Ghostwriter Deutschland. Sie helfen aktiv bei der Organisation von Konzerten.

Raphael und Anne-Kathrin haben 2017 gemeinsam den Verein „Musik einer Welt e.V.“ gegründet. Neben der Aufführung der selbstgeschriebenen Kindermusiktheaterstücke bietet der Verein seit Oktober 2019 ein wöchentliches Sing-Angebot auf dem Holbeinplatz in Augsburg an. Raphael bringt Gitarre und Lieder aus aller Welt mit. Seit 2015 sind Anne-Kathrin und Raphael Stipendiaten*innen bei „Yehudi Menuhin – Live Music Now“ und geben in diesem Rahmen auch  klassische Konzerte in Seniorenheimen und anderen sozialen Einrichtungen. Infos zum Verein „Musik einer Welt e.V.“ und Hörproben gibt es unter: https://www.musik-einer-welt.de/corona-spezial-seniorensingen/

Jetzt wollen sie in der Coronakrise alten Menschen in Senior*innenheimen durch ein Mitsingkonzert eine besondere Freude machen. Wenn sie im Innenhof – vor den Fenstern und Balkonen –  singen, können die Bewohner*innen zuhören oder auch mitsingen und mitmachen. Pia Haertinger hat schon mit einigen Einrichtungen gesprochen – die Aktion wird gerne angenommen.

Foto: Bürgerstiftung Augsburg

Da dies nicht kostenlos zu veranstalten ist und Musiker*innen derzeit keine Auftritte haben, wollen wir von der Bürgerstiftung „Beherzte Menschen“ diese Konzerte mitfinanzieren. Dafür würden wir gerne Ihre Spenden verwenden. Bitte, überweisen Sie uns einen Betrag Ihrer Wahl auf das Konto der Bürgerstiftung Augsburg IBAN: DE22 7205 0000 0000 0263 69, Verwendungszweck „Mitsingkonzerte“. Es dient einem guten Zweck! Wie Sie wissen, gilt ein Überweisungsbeleg bis zu 200.- Euro ohne Spendenbescheinigung als anerkannte Spende

Aus verständlichen Gründen können und dürfen wir natürlich zu diesen Konzerten niemanden von außerhalb einladen. Aber die Zeiten werden sich wieder ändern, dann können wir die beiden mit ihrer erfrischenden Musik sicher auch einmal in unserem Kreise einladen.